Reisen mit medizinischem Cannabis: Was ist erlaubt?

Patienten, die in Deutschland medizinisches Cannabis verschrieben bekommen, stehen häufig vor der Frage, ob und unter welchen Bedingungen sie ihre Medikation auf Reisen ins Ausland mitnehmen dürfen. Gerade bei chronischen Erkrankungen ist eine kontinuierliche Versorgung essenziell – auch während des Urlaubs oder beruflicher Auslandsaufenthalte.

Diese Übersicht fasst die aktuellen Bedingungen für die Einreise mit medizinischem Cannabis in europäischen Ländern zusammen. Sie richtet sich speziell an Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die ihre ärztlich verordnete Medikation ins Ausland mitnehmen möchten.

Rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Hinweise

Medikamente sind keine Garantie für die Einreise


Auch wenn Cannabis in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen ärztlich verschrieben werden kann, bedeutet das nicht automatisch, dass andere Länder diese Regelung anerkennen. Die Gesetzeslage variiert erheblich – sowohl im Hinblick auf Besitz, Transport als auch die Einfuhr verschriebener Arzneimittel. Patienten sollten sich vor jeder Reise umfassend informieren.

 

Reisen mit Cannabis innerhalb des Schengen-Raums
Für Reisen innerhalb des Schengen-Raums ist das sogenannte „Schengen-Formular“ ein wichtiges Dokument. Es wird vom behandelnden Arzt ausgefüllt und von der zuständigen Behörde, meist der Landesgesundheitsbehörde, genehmigt. Es dient als offizieller Nachweis, dass es sich bei dem mitgeführten Cannabis um ein ärztlich verordnetes Betäubungsmittel handelt.

Zudem verlangen viele Staaten neben dem Schengen-Formular weitere Nachweise, wie etwa:

– einen ausführlichen Arztbrief,

– das Original oder eine Kopie des Rezepts,

– sowie die Mitnahme des medizinischen Cannabis in der personalisierten Originalverpackung, das heißt, dass der Name des Patienten auf der Verpackung deutlich erkennbar ist.

Alle Dokumente sollten nach Möglichkeit auch in englischer Sprache vorliegen. Das erleichtert die Kommunikation mit ausländischen Behörden und senkt das Risiko für Missverständnisse. Das Schengen-Formular (offizieller Name: “Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung”) selbst ist in einer mehrsprachigen Fassung (Deutsch, Englisch, Französisch) erhältlich und wird in der Regel ohne Übersetzung akzeptiert (Version des BfArM).

Ein detaillierter Arztbrief auf Deutsch und Englisch, der Diagnose, Therapie und Dosierung erklärt, hat sich in der Praxis bewährt. In besonders restriktiven Ländern kann zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die jeweilige Landessprache sinnvoll sein.

Wichtig: Obwohl das Schengen-Abkommen eine rechtliche Grundlage für die Mitnahme von ärztlich verordnetem Cannabis innerhalb des Schengen-Raums bietet, kommt es in der Praxis vereinzelt zu Problemen bei der Einreise, selbst bei vollständiger und ordnungsgemäßer Dokumentation. Dies betrifft insbesondere Länder, in denen medizinisches Cannabis nicht zugelassen oder besonders streng reguliert ist – etwa Schweden, Litauen, Estland, die Slowakei oder Ungarn.

In solchen Fällen berichten Patienten von Abweisungen an der Grenze, Nachfragen durch Behörden oder sogar Beschlagnahmungen. Daher empfiehlt es sich, die rechtliche Lage im Zielland vor der Reise direkt bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat zu klären. Letztlich muss jeder Reisende selbst abwägen, ob er unter den gegebenen Umständen das Risiko einer Mitnahme eingehen möchte.

Einreisebestimmungen in Europa außerhalb des Schengen-Raums

Für Reisen in europäische Länder außerhalb des Schengen-Raums, etwa Irland, Zypern, Großbritannien oder die Türkei, gilt das Schengen-Formular nicht. Diese Staaten haben jeweils eigene nationale Regelungen zur Einfuhr von Betäubungsmitteln.

Die Mitnahme von medizinischem Cannabis ist dort häufig entweder ausdrücklich verboten oder nur unter sehr spezifischen Bedingungen erlaubt. Ärztliche Nachweise und deutsche Rezepte werden nicht automatisch anerkannt.

In manchen Ländern kann bereits der Besitz ärztlich verschriebener Cannabisprodukte zu strafrechtlichen Konsequenzen führen – selbst bei eindeutigem medizinischem Hintergrund.

Dies gilt zum Beispiel für Irland, aber auch für Albanien und weitere Länder, die in der oben dargestellten Karte rot markiert sind.

Reisen mit medizinischem Cannabis außerhalb Europas

Außerhalb Europas gelten für die Mitnahme von medizinischem Cannabis grundsätzlich keine einheitlichen Regelungen. Jedes Land definiert seine eigenen Anforderungen, Genehmigungsprozesse und Nachweispflichten. Anders als im Schengen-Raum gibt es kein standardisiertes Formular wie das Schengen-Formular.

Stattdessen verlangen viele Staaten bei Einreiseanfragen:

– eine ärztliche Bescheinigung, die Diagnose, Therapie und verschriebenes Medikament eindeutig benennt,

– eine beglaubigte Übersetzung, meist in die Landessprache oder Englisch,

– teilweise ein Gesundheitszertifikat oder eine offizielle Einfuhrgenehmigung, die vor der Reise beantragt werden muss,

– eine exakte Angabe zur Menge und Art der mitgeführten Medikation,

– die Mitführung in der Originalverpackung mit klarer Patientenzuordnung.

Einige Länder verlangen, dass diese Unterlagen vorab von einer Gesundheitsbehörde im Zielland geprüft und genehmigt werden. Andere gestatten nur die Einfuhr von Medikamenten, die im Zielland selbst zugelassen sind – was bei medizinischem Cannabis nicht immer der Fall ist.

Reisende sollten sich daher frühzeitig informieren, ob es ein offizielles Antragsverfahren oder formale Einfuhrregeln gibt – und mit ausreichend Vorlauf Kontakt zu Botschaften oder Gesundheitsbehörden des jeweiligen Landes aufnehmen.

Zwischenstopps und Transitländer beachten

Bei Zwischenlandungen oder Umsteigeverbindungen in Drittstaaten (z. B. in Großbritannien oder anderen Nicht-Schengen-Länder) gelten unter Umständen andere Regeln als im Zielland. Ein kurzfristiger Transit kann zu Problemen führen, wenn das Mitführen von Cannabis dort illegal ist. Selbst dann, wenn der Flughafen oder der Transitbereich nicht verlassen werden. Patienten sollten daher auch die Regelungen in Ländern des Zwischenstopps kennen und berücksichtigen. 

Im Zweifel: Kontakt zur Botschaft suchen

Wer unsicher ist, ob die eigene Medikation im Zielland mitgeführt werden darf, sollte sich vorab mit der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Ziellandes in Verbindung setzen. Nur dort lassen sich verbindliche Aussagen bekommen. Die meisten Länder veröffentlichen Informationen zu Einreise- und Arzneimittelbestimmungen außerdem auf den Webseiten ihrer diplomatischen Vertretungen in Deutschland.

Länderspezifische Regelungen in Europa

Reisen nach Spanien

Spanien erlaubt grundsätzlich die Einfuhr von medizinischem Cannabis durch Patienten mit Wohnsitz in Deutschland, sofern ein korrekt ausgefülltes Schengen-Formular, zusätzliche ärztliche Nachweise sowie eine Bescheinigung ausgestellt durch die Spanische Botschaft vorliegen. Das Medikament sollte in der Originalverpackung transportiert werden. Kontrollen sind selten, dennoch sollten alle Dokumente in Kopie und auf Englisch mitgeführt werden. 

Reisen nach Frankreich

In Frankreich ist die Mitnahme von medizinischem Cannabis mit einem Schengen-Formular grundsätzlich möglich, in der Praxis kann es jedoch zu Einschränkungen kommen. Das Formular wird nicht immer reibungslos anerkannt, und es gab vereinzelt Berichte über Probleme bei der Einreise oder sogar Beschlagnahmungen. Es ist daher ratsam, zusätzlich einen detaillierten Arztbrief in englischer oder französischer Sprache mitzuführen und sich im Vorfeld bei der zuständigen Botschaft über die aktuelle Rechtslage zu informieren.

Reisen nach Italien

Italien erkennt das Schengen-Formular an. Patienten sollten zusätzlich eine Kopie des Rezepts sowie einen ärztlichen Nachweis in englischer Sprache mitführen. Die Mitnahme in der Originalverpackung ist zwingend notwendig. Die Behandlung mit medizinischem Cannabis ist in Italien bereits seit 2007 erlaubt.

Reisen in die Türkei

Die Türkei ist kein Mitglied des Schengen-Raums und gestattet keine Einfuhr von Cannabis, auch nicht bei medizinischer Verschreibung. Selbst geringe Mengen können zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Das Schengen-Formular wird nicht anerkannt. Patienten wird daher ausdrücklich von der Mitnahme von Cannabis in die Türkei abgeraten. Eine Ausnahme besteht laut INCB eventuell für Medikamente, die Cannabis enthalten wie Tropfen oder Kapseln. Rechtssichere Aussagen hierzu können die türkischen Behörden treffen.

Reisen nach Polen

In Polen ist die Mitnahme von medizinischem Cannabis mit Schengen-Formular erlaubt. Patienten sollten zusätzlich eine Rezeptkopie sowie einen ärztlichen Nachweis in englischer oder polnischer Sprache mitführen. Die Mitnahme sollte ausschließlich in der Originalverpackung mit Patientenname erfolgen. Die polnischen Behörden gelten als korrekt, aber kontrollfreudig – vollständige Dokumentation ist essentiell.

Reisen in die Niederlande

Die Niederlande akzeptieren das Schengen-Formular und gestatten die Einfuhr medizinischen Cannabis für den Eigenbedarf im Rahmen einer Reise. Voraussetzung ist, dass die Begleitdokumente vollständig sind. Neben dem Formular sollten ein ärztliches Attest sowie Rezeptkopie mitgeführt werden. Obwohl Cannabis in den Niederlanden als „geduldet“ gilt, ist der medizinische Kontext separat geregelt – eine private Mitnahme ohne Dokumente kann zu Problemen führen.

 

Reisen nach Kroatien

Kroatien gehört erst seit 2023 zum Schengen-Raum. Die Einfuhr von medizinischen Cannabis ist nicht offiziell geregelt, wird aber in der Regel mit Schengen-Formular und ergänzender Dokumentation toleriert. Patienten sollten zusätzlich einen mehrsprachigen Arztbrief und das Rezept in Kopie mitführen.

Länderspezifische Regelungen im außer-europäischen Ausland

Reisen nach Thailand

Thailands Gesetzgebung erlaubt grundsätzlich die Verwendung für einheimische Patienten. Für ausländische Reisende ist die Einfuhr nur unter sehr strengen Voraussetzungen und mit Genehmigung der thailändischen Behörden möglich. Benötigt werden unter anderem eine ärztliche Bescheinigung, eine Einfuhrgenehmigung des thailändischen Gesundheitsministeriums, sowie eine Übersetzung der Unterlagen in Englisch oder Thai. Die Mitnahme ohne vorherige Genehmigung kann rechtliche Konsequenzen haben. Wer eine Behandlung vor Ort plant, muss mit medizinischen Einrichtungen in Kontakt treten, die lizenziert sind.

Reisen in die USA

In den Vereinigten Staaten ist medizinisches Cannabis in vielen Bundesstaaten legal – auf Bundesebene jedoch weiterhin verboten. Die Einfuhr von Cannabis über die Grenze ist in jedem Fall untersagt, auch mit ärztlichem Nachweis. Das gilt selbst dann, wenn das Reiseziel ein US-Bundesstaat mit medizinischer Freigabe ist (z. B. Kalifornien oder New York). Der Besitz von Cannabis bei der Einreise kann zu Problemen mit dem Zoll oder der Einwanderungsbehörde führen. Es gibt keine Ausnahmeregelung für ausländische Patienten. Eine Versorgung vor Ort ist nur möglich, wenn man ein US-internes Rezept hat – was für Touristen nicht vorgesehen ist.

Reisen nach Kanada

In Kanada ist medizinisches und auch nicht-medizinisches Cannabis landesweit legal. Dennoch ist die Einfuhr jeglicher Cannabisprodukte, auch zu medizinischen Zwecken, untersagt. Selbst mit ärztlicher Bescheinigung dürfen Reisende kein Cannabis nach Kanada einführen, weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck. Stattdessen besteht ggf. die Möglichkeit, sich vor Ort mit einem kanadischen Rezept versorgen zu lassen. Die Einfuhrregelung ist allerdings klar: Null-Toleranz, trotz legalem Status im Land selbst.

Reisen nach Südafrika

Südafrika erlaubt unter bestimmten Bedingungen die Einfuhr für den persönlichen medizinischen Gebrauch. In jedem Fall benötigen ausländische Touristen eine Genehmigung der südafrikanischen Arzneimittelbehörde SAHPRA. Diese muss noch vor der Reise beantragt werden und verlangt eine ärztliche Bescheinigung, einen ausführlichen Antrag sowie Nachweise über die verschriebene Menge. Die Mitnahme ohne vorherige Genehmigung ist nicht erlaubt und kann zur Beschlagnahmung oder strafrechtlichen Verfolgung führen.

Reisen nach Neuseeland

Neuseeland erlaubt unter bestimmten Bedingungen die Mitnahme von medizinischem Cannabis durch ausländische Patienten – für eine Reisedauer von maximal 1 Monat. Vorausgesetzt werden dafür eine offizielle ärztliche Verschreibung, eine Kopie des Rezepts, ein ärztliches Schreiben mit Angabe zur Diagnose und Dosierung in englischer Sprache. Die mitgeführte Menge darf den 30-Tage-Bedarf nicht überschreiten. Eine vorherige Genehmigung durch neuseeländische Behörden ist nicht zwingend, aber die Anforderungen müssen beim Grenzübertritt vollständig belegt werden können.

Einfuhr von Cannabis für Freizeitkonsum

Die Einfuhr von Cannabis für den privaten Freizeitgebrauch ist weltweit nahezu überall verboten. Das gilt auch für Länder, in denen der Konsum im Inland legal oder entkriminalisiert ist.

Selbst Staaten mit legalem Freizeitcannabis, wie Kanada, Malta oder Luxemburg, untersagen die Mitnahme über Landesgrenzen hinweg. In vielen Ländern wird die Einfuhr sogar als Drogenhandel gewertet und streng bestraft. Wer Cannabis konsumieren möchte, muss sich vor Ort versorgen – sofern dies für Touristen erlaubt ist.

 

Freizeitcannabis für Touristen – wo ist es erlaubt?

In den meisten Ländern ist der Erwerb von Cannabis für den Freizeitkonsum Touristen nicht gestattet, auch dann, wenn der Konsum für Einheimische legal ist. Es gibt jedoch einige Ausnahmen:

– Niederlande: Verkauf an Ausländer in lizenzierten Coffeeshops erlaubt (außer in einigen Grenzstädten mit „Wietpas“-Regel).

– Spanien: Konsum in privaten Cannabis Social Clubs möglich, Mitgliedschaft oft nur mit lokalem Wohnsitz – in manchen Regionen aber auch für Touristen offen.

– Malta: Besitz kleiner Mengen legal, Erwerb für Touristen über Cannabis-Clubs geplant, aber diese Regelungen sind noch im Aufbau.

– Thailand: Derzeit unklare Situation. Bis vor kurzem war der Kauf für Touristen in lizenzierten Shops möglich. Diese Erlaubnis hat das Land kürzlich zurückgezogen und gilt (Stand: August 2025). Konsum in der Öffentlichkeit war und ist stets verboten.

– Kanada: Erwerb und Konsum für Erwachsene, auch Ausländer, erlaubt, Verkauf in lizenzierten Geschäften.

– USA: In einigen Bundesstaaten (z. B. Kalifornien, Nevada, Colorado) dürfen auch Touristen Cannabis in lizenzierten Shops kaufen. Das Bundesrecht verbietet jedoch den Transport über Staatsgrenzen hinweg.

 

Wichtig: Auch in diesen Ländern ist die Einfuhr aus dem Ausland verboten. Der Kauf muss vor Ort erfolgen, und die Menge ist meist gesetzlich begrenzt.

Fazit

Reisen mit medizinischem Cannabis sind grundsätzlich möglich, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Eine sorgfältige Vorbereitung, vollständige Dokumentation und die Prüfung der jeweiligen Landesregelungen sind entscheidend. Diese Übersicht soll als erste Orientierung dienen, rechtsverbindliche Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden des Ziellandes.

Für Cannabis zu Freizeit­zwecken gilt: Die Einfuhr ist weltweit verboten, auch in Ländern mit legalem oder tolerierten Konsum. Wer konsumieren möchte, muss sich – sofern für Touristen erlaubt – über legale Wege vor Ort versorgen.

 

Quellen:

Bundesopiumstelle; International Narcotics Control Board; Online-Auftritte der jeweiligen Zielländer, unter anderem GOV UK, Sozialministerium Österreich, Federal Agency for Medicine and Health Products Belgium, GOV Croatia, GOV Tschechien, Danish Medicine Agency, Agency of Medicine Estland, Medikamenten-Behörde Frankreich, Ministero della Salute Italia, Rijksoverheid Niederlande, GOV Polen, Portuguese Civil Aviation Authorities, Portal of the Financial Administration of the Republic of Slovenia, Patients Scan, Swissmedic ; Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA)

 

Häufige Fragen zum Reisen mit medizinischen Cannabis (FAQ)

Darf ich mein medizinisches Cannabis mit in den Urlaub nehmen?

Ob du dein ärztlich verschriebenes Cannabis mit in den Urlaub nehmen darfst, hängt vom Zielland ab. Jedes Land hat eigene Regelungen zur Einfuhr von Betäubungsmitteln. In manchen Staaten ist sie unter bestimmten Bedingungen erlaubt, in anderen grundsätzlich verboten. Für Reisen innerhalb Europas ist die Mitnahme häufig möglich, wenn alle notwendigen Dokumente vorliegen, darunter das Schengen-Formular, ein ärztlicher Nachweis, eine Rezeptkopie und die Originalverpackung mit Patientenname.

Außerhalb Europas gelten oft strengere Vorschriften. Deshalb sollte man sich vorab genau über die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes informieren und im Zweifel die zuständige Botschaft oder ein Konsulat kontaktieren.

Reicht das Schengen-Formular aus und wo finde ich das?

Nicht immer. In vielen Ländern werden zusätzlich ein Arztbrief, eine Rezeptkopie und die Originalverpackung mit Patientenname verlangt. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je nach Zielland. Das Formular kann in verschiedenen Sprachen unter anderem beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) heruntergeladen werden.

In welcher Sprache sollten meine Nachweise und Dokumente vorliegen?

Empfohlen wird Englisch. Manche Länder verlangen zusätzlich Übersetzungen in die Landessprache. Das offizielle Schengen-Formular ist mehrsprachig (Deutsch, Englisch, Französisch) und muss in der Regel nicht extra übersetzt werden.

Darf ich mein medizinisches Cannabis im Handgepäck transportieren?

Ja, das ist in den meisten Fällen sinnvoll. So hast du bei Kontrollen direkten Zugriff auf die Dokumente und das Medikament ist besser geschützt. 

Was passiert, wenn mein Cannabis bei der Einreise beschlagnahmt wird?

Ruhe bewahren, Nachweise vorzeigen und die deutsche Botschaft oder das Konsulat im Zielland kontaktieren. Sie können rechtliche Unterstützung anbieten.

Wie viel Cannabis darf ich mitnehmen?

Die mitgeführte Menge sollte auf den medizinisch notwendigen Bedarf während der Reise beschränkt sein. In den meisten Ländern, die die Einfuhr unter bestimmten Bedingungen erlauben, liegt die erlaubte Höchstmenge bei einer Versorgung für maximal 30 Tage. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine vorherige Rücksprache mit der zuständigen Behörde.

Kann ich auf Reisen einfach neues Cannabis vor Ort kaufen, wenn mir etwas fehlt?

Nein. In fast allen Ländern ist der Erwerb von medizinischem Cannabis an eine nationale Verordnung gebunden. Ausländische Rezepte werden in der Regel nicht akzeptiert.

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